Aufnahmekriterien
Geschwisterkinder
Kinder, deren Geschwisterkinder zum Zeitpunkt der Aufnahmen einen Betreuungsplatz in der gleichen Kindertageseinrichtung belegt und noch mindestens „einen Aufnahmezyklus“ zeitgleich in der Einrichtung betreut wird, werden bevorzugt. Hierbei ist die Höhe des Beschäftigungsumfang der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend. Hierzu muss bei Bedarf ein Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil direkt in der Einrichtung vor Ort tätig ist, werden bevorzugt.
Besonderer Betreuungsbedarf
Bevorzugt werden:
- Kinder von alleinerziehenden Sorgeberechtigten
- Alleinerziehende Sorgeberechtigte die eine Ausbildung/ Weiterbildung absolvieren, mindestens im folgenden Kindergartenjahr
- Kinder mit einem Geschwisterkind mit einem erhöhtem persönlichen Betreuungsaufwand (ärztlich oder vom Jugendamt bescheinigt)
- Kinder mit einer pflegebedürftigen Person in der Familie, die durch die Erziehungsberechtigten gepflegt wird und Mehrlingskinder in der Familie
Warteliste
Kinder, die im vorangegangenen Vergabezeitraum trotz rechtzeitiger Bewerbung und rechtlichen Anspruch keinen Platz in unsere Kindertageseinrichtung zugewiesen bekommen haben, werden bevorzugt.
Entfernungskriterium/ Einzugsgebiert
Kinder die in unserem zugewiesenen Einzugsgebiet wohnen werden bevorzugt (Nord- und Südkreis)
Konfession
Familien, die keiner christlichen Kirche angehören, sollen nach eingehender Beratung mit den Grundsätzen unserer Religionspädagogik einverstanden sein.
Inklusion
Diese Aufnahmekriterien gelten nicht für die Aufnahme von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern. Hier findet eine Einzelfallentscheidung statt, folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- Platzkapazität in der Einrichtung
- Kapazität über ausgebildetes Betreuungspersonal
Entscheidungskriterium
Das Entscheidungskriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Das ältere Kind wird bevorzugt.